Aufklärung über sonderpädagogische Feststellungsverfahren geboten!
Das Schulministerium von NRW hat unter dem Druck öffentlicher Kritik an den fehlerhaften sonderpädagogischen Feststellungsverfahren vor einem Jahr zahlreiche wissenschaftliche Prüfaufträge zur Untersuchung der Verfahren erteilt.



Für die menschenrechtskonforme Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat der Bund trotz der Bildungshoheit der Länder die Gewährleistungspflicht und die Gesamtverantwortung.
Ende August 2023 erfolgt die erneute Überprüfung der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das NRW-Bündnis Eine Schule für alle hat sich mit der folgenden Stellungnahme an den Ausschuss gewendet. Red.
Der Verband Sonderpädagogik (vds) hat die Kultusministerkonferenz (KMK) aufgefordert, Schüler:innen in den Bildungsgängen Lernen und Geistige Entwicklung eigene kompetenzorientierte Schulabschlüsse auszustellen und ihre negative Etikettierung als Schüler:innen „ohne Schulabschluss“ zu beenden. Cui bono?