Pressemeldung - Enquetekommission für das Recht auf inklusive Bildung!
Das NRW Bündnis eine Schule für alle fordert am europäischen Tag zur Gleichstellung von Menschen mit Behi
Das NRW Bündnis eine Schule für alle fordert am europäischen Tag zur Gleichstellung von Menschen mit Behi
Zur Landtagswahl in NRW - Parteien auf dem bildungspolitischen Prüfstand des NRW-Bündnisses Eine Schule für alle
„Das NRW-Bündnis,“ so dessen Sprecherin, Uta Kumar, „möchte genau das erreichen, was Eltern sich für ihre Kinder wünschen, gelingende Bildungsbiografien in unterstützenden allgemeinen Schulen.
Im Januar 2022 hat sich unser Bündnis im Hinblick auf die Landtagswahl im Mai an die bildungspolitischen Sprecher:innen der großen Parteien in NRW gewendet. Wir dokumentieren in diesem Artikel zunächst das Anschreiben, danach den Text des Wahlprüfsteins und zum Schluss die Antworten der bildungspolitischen Sprecher:innen.
An die Bildungspolitischen SprecherInnen von
CDU, DIE GRÜNEN, DIE LINKE, FDP und SPD in NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am Montag, 25.4.2022, findet von 17.00 – 19.00 Uhr online das nächste Forum Inklusive Bildung zum Thema:
Worin unsere Stärke besteht – Eine inklusive Modellschule im sozialen Brennpunkt
mit Reinhard Stähling und Barbara Wenders statt.
Lesung und Diskussion
Obwohl das Schulministerium unter politischem Druck vor der Landtagswahl entschieden hat, den PRIMUS-Schulversuch an den fünf Standorten in NRW für weitere drei Jahre bis 2027/28 zu verlängern, will der Schulträger in Viersen ungeachtet der Folgen vorzeitig aussteigen.
Das Beispiel NRW zeigt, dass ein Schulformwechsel von Förderschulen in allgemeine Schulen trotz des Rechts auf inklusive Bildung faktisch nicht existiert und bildungspolitisch auch nicht gefördert wird.
Selbst Förderschulen mit den Schwerpunkten „Sprache“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ sowie „Lernen“ können nur eine klägliche Rückschulungsbilanz vorweisen. Dabei haben sie als sogenannte Durchgangsschulen das Ziel, ihre Schüler: innen erfolgreich in das allgemeine Schulsystem zurückzuführen, aus dem sie ursprünglich kommen.
Entgegen der menschenrechtlichen Verpflichtung zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems wird das Förderschulsystem bildungspolitisch verfestigt und ausgebaut. Die sonderpädagogischen Feststellungsverfahren spielen dabei eine Schlüsselrolle – und sollten abgeschafft werden.
Am 21.1.2022 hat das NRW-Bündnis Eine Schule für alle eine Stellungnahme zum Entwurf des Aktionsplanes NRW-inklusiv abgegeben. Unser Bündnis kritisiert u.a., dass im Aktionsplan der Landesregierung die Allgemeinen Bemerkungen Nr. 4 des CRPD von 2016 „Zum Recht auf inklusive Bildung“ nicht erwähnt werden. Wesentliche Anforderungen zur Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung sind hier klar formuliert:
– Das Recht auf inklusive Bildung ist kein Sonderrecht für Kinder mit
Behinderungen sondern gilt für alle Kinder.
In einer empirischen Studie hat Prof. Dr. Hans Wocken die Entwicklung der schulischen Inklusion in ausgewählten bayrischen Kommunen untersucht. Da die Behindertenrechtskonvention auch die Kommunen verpflichtet, Aktionspläne zur Inklusion zu entwerfen, hat der Autor diese und weitere empirische Daten analysiert. In der Bilanz kommt der zu dem Ergebnis, dass ein Trend zur schulischen Inklusion, bis auf die Städte München und Tirschenreuth, nicht festgestellt werden kann.
Aus der Verbindung ihrer schulischen Praxis im sozialen Brennpunkt mit kritischen pädagogischen Theorien haben zwei erfahrene Pädagog*innen die Konzeption einer solidarischen Schule für alle entworfen. Sie widerlegen das defizitäre Bild von der anregungsarmen „Brennpunktschule“.