Der Bund steht in der Pflicht für schulische Inklusion
Für die menschenrechtskonforme Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat der Bund trotz der Bildungshoheit der Länder die Gewährleistungspflicht und die Gesamtverantwortung.
Für die menschenrechtskonforme Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat der Bund trotz der Bildungshoheit der Länder die Gewährleistungspflicht und die Gesamtverantwortung.
Presseerklärung vom 23.04.2021
Bündnis für inklusive Bildung in NRW:
Kinder mit Behinderung sollen von nicht als Lehrkräften ausgebildetem Personal unterrichtet werden
von Brigitte Schumann
Während das NRW-Schulministerium den Bruch mit der Inklusionspolitik der Vorgängerregierung in seinem Evaluationsbericht darstellt, könnte die Hamburger Evaluation Grundlage für die Weiterentwicklung inklusiver Bildung sein – wenn die Politik das wollte.
von Brigitte Schumann
Klaus Klemm hat statistisch nachgewiesen, dass Deutschland das Inklusionsziel der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verfehlt. Dass NRW in der Inklusionsbilanz noch schlechter abschneidet als der Bundesdurchschnitt, zeigt eine Sonderauswertung.
von Brigitte Schumann
Anlässlich des am 4. Juni 2018 veröffentlichten Berichts über das Untersuchungsverfahren, das der Genfer UN-Fachausschuss CRPD gegen Spanien wegen Verletzung der UN-Behindertenrechtskonvention durchgeführt hat, drängt sich diese Frage geradezu auf.