Landtagswahl 2022: Presseerklärung zu den Antworten der bildungspolitischen Sprecher:innen zum Wahlprüfstein

Zur Landtagswahl in NRW - Parteien auf dem bildungspolitischen Prüfstand des NRW-Bündnisses Eine Schule für alle 

„Das NRW-Bündnis,“ so dessen Sprecherin, Uta Kumar, „möchte genau das erreichen, was Eltern sich für ihre Kinder wünschen, gelingende Bildungsbiografien in unterstützenden allgemeinen Schulen.

Landtagswahl 2022: Wahlprüfstein des NRW-Bündnisses Eine Schule für alle und Antworten der bildungspolitischen Sprecher:innen

Im Januar 2022 hat sich unser Bündnis im Hinblick auf die Landtagswahl im Mai an die bildungspolitischen Sprecher:innen der großen Parteien in NRW gewendet. Wir dokumentieren in diesem Artikel zunächst das Anschreiben, danach den Text des Wahlprüfsteins und zum Schluss die Antworten der bildungspolitischen Sprecher:innen. 

 

An die Bildungspolitischen SprecherInnen von
CDU, DIE GRÜNEN, DIE LINKE, FDP und SPD in NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

Förderschüler:innen haben kaum Aussicht auf Schulformwechsel

Das Beispiel NRW zeigt, dass ein Schulformwechsel von Förderschulen in allgemeine Schulen trotz des Rechts auf inklusive Bildung faktisch nicht existiert und bildungspolitisch auch nicht gefördert wird.

Selbst Förderschulen mit den Schwerpunkten „Sprache“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ sowie „Lernen“ können nur eine klägliche Rückschulungsbilanz vorweisen. Dabei haben sie als sogenannte Durchgangsschulen das Ziel, ihre Schüler: innen erfolgreich in das allgemeine Schulsystem zurückzuführen, aus dem sie ursprünglich kommen.    

Stellungnahme des NRW-Bündnis zum Aktionsplan NRW-inklusiv

Am 21.1.2022 hat das NRW-Bündnis Eine Schule für alle eine Stellungnahme zum Entwurf des Aktionsplanes NRW-inklusiv abgegeben. Unser Bündnis kritisiert u.a., dass im Aktionsplan der Landesregierung die Allgemeinen Bemerkungen Nr. 4 des CRPD von 2016 „Zum Recht auf inklusive Bildung“ nicht erwähnt werden. Wesentliche Anforderungen zur Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung sind hier klar formuliert:
– Das Recht auf inklusive Bildung ist kein Sonderrecht für Kinder mit
Behinderungen sondern gilt für alle Kinder.