Der „blinde Fleck“ des Bundesverfassungsgerichts
Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts hat beschlossen, die Verfassungsbeschwerde einer alleinerziehenden Mutter und deren Tochter nicht anzunehmen. Sie hatten gegen den erzwungenen Förderschulbesuch und die Verweigerung des Rechts auf inklusive Bildung geklagt.