NRW weist den Vorwurf der Amtspflichtverletzung als unbegründet zurück
von Brigitte Schumann
Am 7. 3. 2017 eröffnete das Kölner Landgericht den Prozess des ehemaligen Sonderschülers Nenad M., der wegen seiner ungerechtfertigten Einstufung als „geistig behindert“ durch eine Kölner Sonderschule das Land auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt.