NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer stellte im Fachbeirat Inklusion am 28.06.2018 und am 6.07.2018 in einem Pressegespräch ihre Eckpunkte zur “Neuausrichtung der Inklusion” vor. Die Schulministerin beruft sich auf Inklusion als Menschenrecht, erfüllt dieses aber mit ihren Eckpunkten nicht. "Die vorgestellten Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion in der Schule verstoßen in vielen Punkten gegen die menschenrechtliche Verplichtung ein inklusives Schulsystem zu entwickeln," erklärt Uta Kumar, Sprecherin vom NRW-Bündnis Eine Schule für alle.

 

Hauptkritikpunkte sind die geplante Fortführung der Förderschulen, die Einrichtung von Förderschulgruppen an Regelschulen und der weiterhin geltende Haushaltsvorbehalt für gemeinsames Lernen, denn sie missachten das Recht aller Kinder auf inklusive Bildung. Frau Kumar verweist auf den Fachausschuss der UN-BRK, der in seinen Bemerkungen zum Recht auf inklusive Bildung unmissverständlich erklärt: „Die Aufrechterhaltung eines Doppelsystems von Regel- und Förderschule ist unzulässig und für Inklusion müssen angemessene Vorkehrungen bereitgestellt werden.“ Dabei gilt es zu beachten: „Nicht der effiziente Ressourceneinsatz sondern die Sicherstellung angemessener Ressourcen für ein inklusives Umfeld muss bei der Mittelvergabe oberste Priorität haben.“

Die in den Eckpunkten geplante Bündelung der Ressourcen in einigen
ausgewählten Schulen des gemeinsamen Lernens (Schwerpunktschulen) erfüllen diese Verpflichtung nicht,“ so das Fazit von Frau Kumar und sie stellt fest: “Die Antwort auf die Frage nach angemessenen Vorkehrungen für Inklusion sucht man in den Eckpunkten der Schulministerin leider vergeblich. Statt diese Frage als grundlegendes Qualitätsmerkmal für Inklusion in der Schule zu klären und entsprechend ausreichende Ressourcen zur Verfügung zu stellen, geht es der Schulministerin nur um die Verwaltung der mangelhaften Ressourcen.“
Frau Kumar ergänzt: "Dringend geklärt werden muss auch das menschenrechtliche Verständnis von Inklusion. Die verwendeten Begriffe sind, fast 10 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Konvention, nicht geklärt und so reden wir häufig aneinander vorbei. Die Landesregierung ist gefordert, endlich eine breitangelegte konventionskonforme Bewußtseinskampagne für Inklusion durchzuführen."