von Brigitte Schumann
Der Schulversuch „Talentschulen“ gibt vor, an dem Problem benachteiligter Schülerinnen und Schüler in segregierten Schulen anzusetzen. Doch er ist Ausdruck einer Symbolpolitik, durch die sich problematische Konzeptionen in die Schulen einschleichen könnten.
Ausgangslage und Zielsetzung des Schulversuchs
Der Ausschreibungstext formuliert als Ausgangslage, dass Schulen in benachteiligten Sozialräumen ganz besonders herausgefordert sind, ihren Schülerinnen und Schülern Schulabschlüsse und damit berufliche Perspektiven zu sichern, denn die „Zusammensetzung der Schülerschaft kann dort zu Lernkulturen führen, die die ohnehin vorliegende Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern verstärken“.
Zur Zielsetzung des Schulversuchs heißt es: „Es geht im Kern um die optimale Entfaltung individueller Lern- und Leistungspotentiale durch besondere unterrichtliche Konzepte und Organisationsformen.“ Dafür sollen 60 ausgewählte Schulen mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet sowie wissenschaftlich beraten und begleitet werden. Die Schulträger sollen sich verpflichten, den Schulen durch Nutzung der Landesprogramme eine gute bauliche und digitale Ausstattung zu ermöglichen.
Ausprägung und Folgen von Kinderarmut
Den Begriff Armut vermeidet das Schulministerium und verharmlost damit die Ausgangslage. Armut in Verbindung mit geringer Bildung der Eltern erhöht die Wahrscheinlichkeit einer mehrfachen Benachteiligung der Kinder im materiellen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Bereich. In NRW ist fast jedes fünfte Kind unter 15 Jahren von Armut betroffen. Damit liegt das Bundesland deutlich über dem Bundesvergleich. Armut verteilt sich jedoch unterschiedlich auf die Kreise und kreisfreien Städte und ist besonders ausgeprägt im Ruhrgebiet, wie der Keck-Atlas zeigt.
In Großstädten leben arme Kinder meist in Stadtteilen, in denen sich Menschen in Armutslagen konzentrieren. Sie sind schon in Kitas häufig abgetrennt von Kindern aus privilegierten Verhältnissen und werden danach in Grundschulen mit einem hohen Anteil von armen Kindern eingeschult. Mit der Abschaffung der Schuleinzugsbezirke in NRW 2007 hat die damalige schwarz-gelbe Regierung die Segregation mit ihren benachteiligenden Effektensogar noch verstärkt. Die Chancen dieser Schülerinnen und Schüler, ein Gymnasium zu besuchen, sind äußerst begrenzt. Die Übergangsquoten in Essen sind symptomatisch für das Ruhrgebiet. Danach besuchen 88 % der Kinder in dem privilegierten südlichen Stadtteil Bredeney das Gymnasium, während es in dem sozial belasteten nördlichen Stadtteil Vogelheim nur 19 % sind. Der Wohnort der Kinder bestimmt ihre Schullaufbahn und ihre Bildungschancen.
Der Schulversuch als Provokation
Angesichts dieser Problematik ist die Privilegierung von 60 „Talentschulen“, wovon 45 weiterführend und 15 berufsbildend sein sollen, in der hochsegregierten nordrhein-westfälischen Bildungslandschaft reine Willkür. Zur Verminderung ungleicher Bildungschancen müssen alle segregierten Bildungseinrichtungen, beginnend mit der frühen Bildung in den Kitas, in ihren Bemühungen zusätzlich unterstützt werden, die ihnen anvertrauten Kinder bestmöglich zu fördern. Die Grundschulen sind selbstverständlich wegen ihrer besonderen Funktion in der schulischen Bildungskette zu berücksichtigen.
Mit dem Schulversuch unterläuft das Schulministerium die bildungspolitische Forderung nach einer sozialindizierten Ressourcensteuerung, die seit Jahren von der GEW und der GGG gefordert und von wissenschaftlicher Seite unterstützt wird. Im Kern geht es darum, die unterschiedliche soziale Belastung der Kitas und Schulen im Land mit einem validen Sozialindex zu messen und zur Verminderung der Chancenungleichheit die Ressourcenverteilung an dem Grundsatz auszurichten, dass Ungleiche ungleich behandelt werden müssen.
Thomas Groos hat als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung an der Ruhr-Universität Bochum (ZEFIR) für die Stadt Mülheim einen Sozialindex entwickelt und erprobt. Das Verfahren ist ausführlich in einem Werkstattbericht als Teil der wissenschaftlichen Begleitforschung zu dem Landesprogramm „Kein Kind zurücklassen“ veröffentlicht worden. Damit steht ein praktikabler Vorschlag für die Entwicklung eines landeseinheitlichen Sozialindexes im politischen Raum. Ihn zu ignorieren und stattdessen segregierte Schulen im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens in einem Wettbewerb um bessere Ressourcenausstattung gegeneinander antreten zu lassen, stellt eine Provokation dar. Zudem werden „Talentschulen“ zwangsläufig zu unfairen Konkurrenten für andere segregierte Schulen in der Nachbarschaft, deren soziale Lage sich ohne diese Privilegierung eher weiter verschlechtern dürfte.
Es ist politisch dringend erforderlich, dass der Regionalverband Ruhr (RVR) den Kongress ZukunftsBildung Ruhr am 20. und 21. 9. 2018 in Essen dazu nutzt, die Forderung nach einem Sozialindex laut und vernehmlich auf den Tisch zu bringen und die „Talentschulen“, von denen einige auch für das Ruhrgebiet vorgesehen sind, als verfehlte Bildungspolitik zurückzuweisen.
„Talentschulen“ als verlogenes Ablenkungsmanöver
Im Mittelpunkt des Schulversuchs steht die Unterrichts- und Organisationsentwicklung. Zweifellos sind damit zentrale Aspekte für die Qualitätsentwicklung von Schulen angesprochen. Sie müssen jedoch nicht mehr im Rahmen eines Schulversuchs erprobt werden. Zur dringend notwendigen Beseitigung der tatsächlichen schulstrukturellen Ursachen für die beklagte Segregation leistet der Schulversuch allerdings keinen Beitrag. Aber an Ursachenbekämpfung ist politisch ja auch nicht gedacht.
Mit ihrem Festhalten an der sog. Schulvielfalt begünstigt die Landesregierung die sozial selektive Schulwahl und trägt damit selbst aktiv zur Schaffung von segregierten Schulen bei. Schulvielfalt in Verbindung mit dem Elternwahlrecht ist das Mantra, mit dem die Landesregierung die demokratisch und menschenrechtlich begründete Forderung nach dem Abbau von Segregation und dem Aufbau von Inklusion zurückweist. Mit einem ausgefeilten Programm zugunsten des Sonderschulsystems will das Schulministerium in makabrer Weise ausgerechnet die segregierten Sonderschulen für Lern- und Entwicklungsprobleme am Leben erhalten, aus denen extrem benachteiligte Kinder und Jugendliche nachweislich bildungsarm und ohne berufliche Perspektiven entlassen werden.
Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass die schulstrukturellen Ursachen für die ungerechte Kopplung von Herkunft und Bildungserwerb mit all ihren negativen Folgen durch Ablenkungsmanöver verschwiegen werden. Mit der fortgeführten Tabuisierung der Schulstrukturfrage ist perspektivisch dem Bildungsstandort NRW ganz sicher nicht gedient.
Der Schulversuch als trojanisches Pferd?
Zentraler Ansatzpunkt für die Qualitätsentwicklung an Schulen in herausfordernder Lage soll ein datengestütztes Diagnostizieren, Entscheiden und Handeln werden. Deshalb sollen die „Talentschulen“ laut Ausschreibung mit Unterstützung externer Experten ein schulinternes leistungsbezogenes Monitoring entwickeln.
Zu befürchten ist, dass die Schulen darüber systematisch in die Logik der evidenzbasierten „Pädagogik des Testens“ eingebunden werden sollen, die von der empirischen Bildungsforschung vorangetrieben wird und den Blick auf Leistungseffizienz reduziert. Der Schulversuch wäre dann der Probelauf für eine spätere flächendeckende Umsetzung.
Diese Pädagogik macht Schulqualität am quantitativ Messbaren fest und vernachlässigt qualitative entwicklungsförderliche Aspekte wie bspw. Gesundheit, Wohlbefinden, Partizipation. Die Förderung individueller Entwicklungs- und Lernprozesse als Basis für den individuellen Lernerfolg tritt hinter der kurzsichtigen Bemühung um die Erfüllung von vorgegebenen Leistungsstandards zurück. Die Eigenverantwortung der Schulen für eine kompetente, pädagogisch reflektierte Selbstevaluation ihrer Arbeit droht durch Kontrolle von außen ersetzt zu werden.
Auch Sponsoren dürfen sich aus Sicht des Ministeriums an dem Schulversuch gerne beteiligen. Man wird abwarten, ob dies als Türöffner für die Privatisierung von Schulen genutzt wird, die auf der Agenda der neoliberalen Bildungsreform und der FDP ganz oben steht.