(Red.)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im März 2018 rund 20 behindertenpolitische Organisationen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsultiert. Dazu schreibt das Institut in einer Pressemitteilung:

"Ziel der Anhörung in Duisburg war es, Erkenntnisse über die praktische Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen zu gewinnen. Im Mittelpunkt der Anhörung standen die Bereiche Familie, Schule, Erwerbstätigkeit, Wohnen, Gesundheit, Mobilität, Gewalt
gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowie Kultur, Sport und Freizeit, es wurden aber
auch andere Themen angesprochen.
'Die umfangreichen Berichte der Zivilgesellschaft haben aufgezeigt, dass es in vielen
Lebensbereichen Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in
Nordrhein-Westfalen gibt. Diesen Hinweisen gehen wir weiter nach und werden daraus konkrete
Empfehlungen an staatliche Stellen in NRW ableiten', erklärte Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte im
Anschluss an die Konsultation.
'Besonders im Schulbereich wurde großer Handlungsbedarf angezeigt. Über die Stellungnahmen
der Verbände, darunter auch die Blinden- und Gehörlosenverbände sowie die der Menschen mit
anderen Lernmöglichkeiten, wurde deutlich, dass noch viele politische Maßnahmen und
Rahmenbedingungen nötig sind, um Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
erfolgreich zu machen. Die UN-Konvention gibt klar den Auf- und Ausbau der inklusiven Schule
vor und spricht sich gegen Segregation aus. An diese internationalen Vorgaben ist die neue Landesregierung gebunden. Deshalb wäre es nicht verantwortbar, sich auf dem Inklusions-Moratorium auszuruhen. Inklusion ist eine verbindliche politische Aufgabe, die Tat- und Gestaltungskraft braucht', führte Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention aus.
Das Institut wird die Erkenntnisse aus der Verbändekonsultation weiter bearbeiten, die Ergebnisse
werden nach der Sommerpause veröffentlicht.
Das Institut ist die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands nach den Vorgaben der Vereinten Nationen. Es ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und
die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. 2017 wurde es auf gesetzlicher
Grundlage von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen damit beauftragt, die Begleitung und
Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen zu
intensivieren."