von Brigitte Schumann 01/2021
RuhrFutur und der Regionalverband Ruhr haben mit der Präsentation des „Bildungsbericht Ruhr 2020“ auf der Basis eines Bildungsmonitorings eine Grundlage für zielgerichtetes bildungspolitisches Handeln im Ruhrgebiet vorgelegt.
Unter der Regie von RuhrFutur, einer Tochter der Mercator Stiftung, und dem Regionalverband Ruhr (RVR) sind Strukturen für die bildungspolitische Kooperation der Kommunen und Hochschulen im RVR-Bereich mit vielen Akteuren und dem Land seit 2012 entwickelt worden. Der datengestützte Bildungsbericht versteht sich als zentrales Element für die Weiterentwicklung des Ruhrgebiets zur Bildungsregion Ruhr. Erklärtes Ziel ist die „gemeinsame Gestaltung eines chancengerechten und leistungsfähigen Bildungssystems“.
Vermehrte Risikolagen
Das Ruhrgebiet hat 2018 mit ca. 26 % die höchste SGB-II-Quote der unter 15-Jährigen im Regionenvergleich. SGB II-Hilfequoten geben an, wie groß der Anteil von hilfebedürftigen Personen, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind, an einer bestimmten Bevölkerungsgruppe ist. Sie gelten als sicherer Indikator für Kinderarmut. Die Region München hat nur eine Quote von 7,1 %. Die großen Revierstädte liegen deutlich über dem durchschnittlichen Ruhrgebietsergebnis: Dortmund mit 29,9 %, Essen mit 33,7 % und Gelsenkirchen mit 40,4 %. Die Quote ist im Zeitraum von 2013 bis 2018 insgesamt um 2,4 % gestiegen.
Der Bericht verweist auf die extrem ungleiche räumliche Verteilung der Armutsquoten. Die Mehrzahl der Kinder wächst in den ehemaligen vom Bergbau geprägten Arbeiterstadtteilen mit hohen SGB-II-Quoten, hohen Anteilen an MigrantInnen, höherer Zuwanderung und mit größeren Gesundheitsrisiken auf.
Im Vergleich zu allen anderen Regionen ist der Anteil der Bevölkerung ohne beruflichen Abschluss und ohne laufende Ausbildung im Ruhrgebiet am höchsten. Deshalb müssten angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs Bildungsbiografien ohne abgeschlossene Berufsbildung unbedingt vermieden werden, mahnt der Bildungsbericht an. Außerdem müssten „neue Bildungspotenziale sowohl bei den Kindern und Jugendlichen als auch in der Erwachsenenbildung erschlossen werden“.
Ungleiche Belastung der Grundschulen
Dieser Sachverhalt gilt sowohl im Regionenvergleich von NRW als auch innerhalb der Metropole Ruhr. Der Anteil von Grundschülerinnen und Grundschülern mit nichtdeutscher Familiensprache ist zuwanderungsbedingt hier sehr viel deutlicher gestiegen als in anderen Teilen von NRW. Über ein Drittel aller Kinder, die in Grundschulen eingeschult werden, haben neben anderen Auffälligkeiten Defizite in der Sprachkompetenz. In NRW ohne das Ruhrgebiet sind es ein Viertel der Kinder. Insgesamt sind 31,3 % der Grundschulstandorte im Revier durch individuell und sozial benachteiligende Startbedingungen ihrer Kinder besonders pädagogisch herausgefordert.
Die Quote der Kinder mit sonderpädagogisch diagnostiziertem Förderbedarf ist seit 2013 gestiegen und liegt mit 8,4 % über der Förderquote des Landes. Über die Hälfte der Kinder mit einem sonderpädagogisch diagnostiziertem Förderbedarf lernen 2018 in Grundschulen. Man darf annehmen, dass wegen der Korrelation zwischen Armut und Lernproblemen die Grundschulen in schwieriger Lage auch den größten Anteil an der Inklusion von Kindern mit Förderbedarf im Bereich der Lern- und Entwicklungsprobleme haben.
Der Anteil der Grundschulklassen, die den Klassenfrequenzrichtwert von 25 überschreiten, liegt bei 32 %. Die Schülerzahlen sind durch die Geburtenrate und die vermehrte Zuwanderung zwar um 4,6 % gestiegen, aber die auf falschen Annahmen basierenden Schulschließungen und Zusammenlegungen von Grundschulstandorten haben zu einer Verknappung des Schulangebots geführt. Klassenvergrößerungen sind die Folge.
Der Bericht stellt fest: „53 % der neu zu besetzenden Stellen in Grundschulen in der Metropole Ruhr sind im August 2019 unbesetzt. Im Land NRW liegt die Quote bei 45,9 %.“
Ungleiche „Vielfalt“ der weiterführenden Schulformen
Die regionale Situation im Bereich der weiterführenden Schulen ist durch eine große Zahl von sozial segregierten Schulen (36,2 %) und einer Vielfalt von Schulformen gekennzeichnet, die seit 2011 um die Sekundarschule erweitert wurde. Sie spielt aber keine bedeutende Rolle für die quantitative Versorgung. Die Schülerzahlen an Realschulen sind im Berichtszeitraum rückläufig. Die Hauptschule ist als „Restschule“ weiter geschrumpft und hat seit 2013 einen Verlust von 59 Standorten zu verzeichnen.
In der Metropole Ruhr ist die integrierte Gesamtschule neben dem Gymnasium die am meisten besuchte Schulform. Trotz des Ausbaus ist die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen bei Weitem größer als das Angebot. Sie leistet den weitaus größten Beitrag zur Inklusion und Integration. Während die fünften Klassen der Gymnasien zu drei Vierteln „rein Gymnasialempfohlene“ aufnehmen, verfügen lediglich 6,1 % der Schülerinnen und Schüler an den Gesamtschulen bei ihrer Aufnahme über diese Grundschulempfehlung. Dennoch gelingt es ihnen, 23,2 % mit der Allgeneinen Hochschulreife zu entlassen.
Der Bericht macht auf die „zunehmende Spreizung“ bei den Schulabschlüssen mit ihrer ungünstigen Auswirkung für die Qualifikationsstruktur im Ruhrgebiet aufmerksam. Während die (Fach-)Hochschulreife mit 46,8 % der am häufigsten vergebene Schulabschuss in der Region ist, ist in den letzten Jahren auch die Quote der SchulabgängerInnen mit dem einfachen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gestiegen, und zwar von 16,5 % auf 19,2 %. Auch der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne einen Schulabschluss am Ende der Vollzeitschulpflicht hat zugenommen. Davon betroffen sind vor allem HauptschulabgängerInnen.
Deklassierte Hauptschule - privilegiertes Gymnasium.
Die Übergangsquote zur Hauptschule beträgt in der Metropole Ruhr nur noch 4,5 %. Die meisten SchülerInnen besuchen sie gegen ihren Willen, so der Bericht. Für Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist sie die wichtigste Schulform. Ihr Anteil an den Hauptschulen beträgt 36,7 %.
Die Hauptschule ist ab der 7. Klasse das „Sammelbecken“ für Schülerinnen und Schüler, die von anderen Schulformen „abgeschult“ wurden sowie für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler. „In der Jahrgangsstufe 9 lernen durchschnittlich 85 % mehr SchülerInnen als in der Jahrgangstufe 5 begonnen haben.“ Für 15,5 % der Schulentlassenen gilt, dass sie die Hauptschule ohne Abschluss verlassen. Ein Teil von ihnen wird am Berufskolleg nachträglich zu einem Abschluss geführt.
Im Vergleich zwischen Gymnasium und Gesamtschule wird überdeutlich, dass das Gymnasium an den gesellschaftlichen Herausforderungen pädagogisch kaum beteiligt ist und sich zudem noch durch „Abschulungen“ entlastet. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Staatsangehörigkeit ist in der Sekundarstufe I und II an den Gesamtschulen fast doppelt so hoch. Der Anteil sonderpädagogisch geförderter Schülerinnen und Schüler ist in den Klassen 5 an Gesamtschulen mit 24,5 % fast fünfmal so hoch wie an Gymnasien mit 5,9 %. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass das Gymnasium nur Schülerinnen und Schüler aufnimmt, die zielgleich unterrichtet werden können. Die durchschnittliche Abschulungsquote am Gymnasium beträgt 8,3 %, während die Gesamtschule im Verlauf der Sekundarstufe I nach der Hauptschule den zweitgrößten Schülerzuwachs mit 18,3 % hat.
Unbefriedigende Handlungsempfehlungen
Dass der Bericht die Notwendigkeit hervorhebt, die Schulen nach der sozialen Zusammensetzung ihrer Schülerschaft auszustatten, ist angesichts der enormen sozialen Disparitäten extrem wichtig. Dabei müssen besonders die sozial belasteten Grundschulen in den Blick genommen werden.
Leider zieht der Bericht keine Konsequenzen aus der offensichtlichen Privilegierung des Gymnasiums. Die überfällige Forderung muss sein, dass das Gymnasium die einmal aufgenommenen Schülerinnen und Schüler behält und sie zu den ihnen bestmöglichen Abschüssen führt. Es muss sich auch an den gesellschaftlichen Aufgaben der Inklusion und Integration beteiligt werden.
Wie auch die Abiturstudie 2020 der GGG in NRW eindrucksvoll belegt, leistet die Gesamtschule einen großen Beitrag für den Bildungsaufstieg von benachteiligten Schülerinnen und Schülern.Daher ist zu fordern, dass gerade die Gesamtschulen in herausfordernden Lagen gezielt mit zusätzlichen Mitteln des Landes und der Kommunen unterstützt werden.
Zur Schulstrukturentwicklung empfiehlt der Bericht zu vermeiden, „dass kommunale Schulstrukturen Schulangebote schaffen, die eine Homogenisierung leistungsschwacher Schüler*innen begünstigen“. Mit dieser verklausulierten, vagen Empfehlung werden die besonderen schulstrukturellen Probleme der Region leider nicht von der Wurzel aus angegangen und benannt.
Die Raumstrukturen der Ruhrgebietsstädte trennen arme Kinder mit sozial bedingten Entwicklungsverzögerungen und Leistungsschwächen von Kindern mit privilegierten Sozialisationsbedingungen. Die selektiven Schulstrukturen verschärfen die vorhandene soziale Segregation. Sie entfalten ihre sozial selektive Wirkung durch die aufgehobenen Grundschuleinzugsbezirke während der Grundschulzeit und die besonders frühe Aufteilung 10-jähriger Kinder auf ungleichwertige Schulformen mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen und Bildungschancen nach der Grundschule.
Um die Konzentration leistungsschwacher SchülerInnen an bestimmten Schulstandorten abzubauen, müssen die Kommunen im Revier die Einzugsbezirke für ihre Grundschulen wiedereinführen und sich mit den strukturellen Defiziten in der Sekundarstufe auseinandersetzen.
Mut zum Schul-Strukturwandel
Chancenlos werden Schülerinnen und Schüler der Hauptschule zurückgelassen. Darauf zu setzen, dass im Berufskolleg nachholend immer noch ein Hauptschulabschluss erworben werden kann, ist bildungspolitischer Zynismus gegenüber den Betroffenen und außerdem unsinnige Ressourcenvergeudung. Oberhausen ist die einzige kreisfreie Stadt in der Metropole Ruhr, die mit dem völligen Verzicht auf ein Hauptschulangebot die richtige Konsequenz aus dem langen „Hauptschulsterben“ gezogen hat.
Die Reduktion der Vielgliedrigkeit durch den Verzicht auf die Hauptschule reicht allein nicht, um das Schulsystem zukunftsfähig zu machen. Die GGG fordert in ihrer Abiturstudie die Weiterentwicklung des Schulsystems hin zu einer Schule für alle, „z.B. durch eine schrittweise Annäherung der Profile aller Schulformen in NRW“. Dieser Schritt ist auch notwendig, um international anschlussfähig zu werden und inklusive Bildung für alle umzusetzen.
Die bildungspolitisch Verantwortlichen in der Metropole Ruhr sollten auf der Basis der vorliegenden Daten in eine sachliche Schulstrukturdiskussion eintreten und sich von dem Schulstrukturtabu befreien, das wie Mehltau über dem deutschen Schulsystem liegt und dafür sorgt, dass die Bildungsgerechtigkeit immer nur als politisches Mantra aufgesagt, aber nicht realisiert wird.
Link zum Bildungsbericht Ruhr 2020: https://www.ruhrfutur.de/daten-analyse/bildung-der-region-gemeinsam-gestalten-der-bildungsbericht-ruhr-2020
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