Am 21.1.2022 hat das NRW-Bündnis Eine Schule für alle eine Stellungnahme zum Entwurf des Aktionsplanes NRW-inklusiv abgegeben. Unser Bündnis kritisiert u.a., dass im Aktionsplan der Landesregierung die Allgemeinen Bemerkungen Nr. 4 des CRPD von 2016 „Zum Recht auf inklusive Bildung“ nicht erwähnt werden. Wesentliche Anforderungen zur Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung sind hier klar formuliert:
– Das Recht auf inklusive Bildung ist kein Sonderrecht für Kinder mit
Behinderungen sondern gilt für alle Kinder.
– Parallelstrukturen aus Förderschule und Inklusion in Regelschulen sind nicht
mit einem inklusiven Schulsystem vereinbar.
– Alle segregierenden Strukturen im Bildungssystem müssen Schritt für Schritt
(„progressiv“) abgebaut werden. Sonderpädagogische Kompetenz gilt es von
der Sonderschule in die Regelschule zu verlagern.
– Notwendige finanzielle und personelle Ressourcen müssen zur Verfügung
gestellt werden.
– Es gilt ein Gesamtkonzept zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems zu
entwickeln mit klaren Zielvorgaben und festen Zeitplan.

Die erforderliche zwingende systemische Reform in Bezug auf den Inhalt, die Lehrmethoden, Ansätze, Strukturen und
Strategien im Bildungsbereich wird mit dem Aktionsplan nicht angegangen, fasst die Stellungnahme die Kritik des Bündnis zusammen. 

Die Stellungnahme als pdf: http://www.nrw-eineschule.de/sites/default/files/2022-01/Stellungnahme%20zum%20Aktionsplan%20NRW-inklusiv.pdf