Ende August 2023 erfolgt die erneute Überprüfung der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das NRW-Bündnis Eine Schule für alle hat sich mit der folgenden Stellungnahme an den Ausschuss gewendet. Red.
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Umsetzung der UN-BRK in Deutschland
Bericht
an den UN-Fachausschuss für
die Rechte von Menschen mit Behinderungen
anlässlich der Prüfung des zweiten
Staatenberichts Deutschlands gemäß der CRPD Leitlinien für die periodische Berichterstattung
27. Juli 2023
Stellungnahme vom NRW-Bündnis Eine Schule für alle
Bezugnahme:
CRPD - Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands
Profil
Das „NRW-Bündnis Eine Schule für alle“ wurde im Mai 2007 als unbürokratisches, nicht formalisiertes Personen– und Organisationenbündnis gegründet. Es wird u. a. unterstützt von Schüler*innen- und Elterninitiativen, Jugend- und Sozialverbänden, Migrant*innenvertretungen und Gewerkschaftsgruppen.
Zielsetzung ist die Überwindung des vielgliedrigen Schulsystems zugunsten einer Schule für alle - gemeinsames Lernen von Jahrgang 1-10:
Diese Schule ist inklusiv, demokratisch und partizipativ. Für jedes Kind sichert sie gleiche Bildungschancen unabhängig von Elternhaus und Einkommen, sozialer sowie kultureller Herkunft und individuellen Fähigkeiten. Sie ist Ort des Lernens aber zugleich Lebens- und Erfahrungsraum. Sie ist wohnortnah, eingebunden in den Stadtteil bzw. das Wohnumfeld der Kinder und orientiert sich an ihren Bedürfnissen und Lebenslagen.
Hierfür sind wir landes- und auch bundesweit aktiv, z.B. in dem Bündnis „Eine für alle – Die inklusive Schule für die Demokratie.“
Einleitende Bemerkungen
Wir beschränken uns in unserer Stellungnahme auf die Umsetzung der Inklusion im Bildungsbereich (hier: Schule Jahrgangsklassen 1-10).
Die Herausforderung der Inklusion als "das Streben nach einer Schule für alle - Institutionen, die jeden einschließen, Unterschiede feiern, das Lernen unterstützen und auf individuelle Bedürfnisse eingehen" (Salamanca-Erklärung von 1994) wird in Deutschland immer noch kaum verstanden.
Erst im Jahr 2009, nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im deutschen Parlament, wurde Inklusion in Deutschland zum Thema. Hier wird jedoch im Bereich der Bildung das Mandat der Inklusion nur dahingehend verstanden, dass Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf das Recht erhalten, Regelschulen anstelle von Förderschulen zu besuchen. Dieses Recht hat die Bedingungen für das Lernen von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf in Deutschland verbessert. Um Inklusion in Schulen erfolgreich umzusetzen, reicht es jedoch nicht aus, Kinder mit besonderen Bedürfnissen in Regelschulen aufzunehmen, solange das bestehende schulische Format nicht an die individuellen Bedürfnisse und Merkmale aller Schüler*innen - mit oder ohne Behinderungen - angepasst wird. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 4 (2016) "Zum Recht auf inklusive Bildung" stellt klar: "Lernende mit Behinderungen in regulären Klassen aufzunehmen ohne begleitende strukturelle Reformen, wie beispielsweise in Bezug auf Organisation, Lehrpläne und Lehr- und Lernmethoden, stellt keine Inklusion dar."
Bereits 1994 betonte die Salamanca-Erklärung, dass "die Sonderpädagogik nicht isoliert vorankommen kann. Sie muss Teil einer umfassenden Bildungsstrategie sein und tatsächlich Teil neuer sozialer und wirtschaftlicher Politiken werden. Es erfordert eine umfassende Reform der Regelschule."
In 2014 erhielt Deutschland vom UN-Ausschuss für das Recht auf Bildung des Kindes (UN-KRK) eine Empfehlung zur Revision seines Schulsystems, die wie folgt lautet: "Überarbeiten Sie das derzeitige Bildungssystem, bei dem Schülerinnen und Schüler bereits sehr früh in verschiedene Bildungsgänge eingeteilt werden, und gestalten Sie es inklusiver." Diese Empfehlung hat Deutschland nicht dazu veranlasst, das Schulsystem konsequent nicht nur zu reformieren, sondern auch grundlegend zu überprüfen und umzustrukturieren. Im Gegensatz zum international üblichen Gesamtschulsystem ist das gegliederte hierarchisch strukturierte deutsche Schulsystem unvereinbar mit Inklusion.
Im Folgenden werden vier ausgewählte Punkte aus den Empfehlungen des UN-Ausschusses zu Deutschlands erstem Staatenbericht näher erläutert, nämlich: Allgemeine Grundsätze und Verpflichtungen (Artikel 1-4), Gleichheit und Nichtdiskriminierung (Artikel 5), Allgemeine Bewusstseinsbildung (Artikel 8) und Bildung (Artikel 24). Vor unseren Ausführungen zu diesen ausgewählten Punkten sind die jeweiligen UN-Empfehlungen eingefügt.
Zitate aus: Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Allgemeine Bemerkung Nr. 4 (2016) zum Recht auf inklusive Bildung. Die Salamanca-Erklärung und Rahmenkonzept für Sonderpädagogik (1994) Ausschuss für das Recht auf Bildung des Kindes (UN-KRK 2014), abschließende Bemerkungen zu den kombinierten dritten und vierten periodischen Berichten Deutschlands
A. Allgemeine Grundsätze und Verpflichtungen (Art. 1-4)
8. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, sicherzustellen,
(a) dass die gesetzliche Definition von Behinderung auf Bundeswie auch auf Länderebene im Recht und in den Politikkonzepten überarbeitet wird, mit dem Ziel, sie mit den allgemeinen Prinzipien und Bestimmungen des Übereinkommens in Einklang zu bringen, insbesondere in Bezug auf Fragen der Nichtdiskriminierung und den vollständigen Übergang zu einem menschenrechtsbasierten Modell;
(b) dass die Bundesregierung, alle Landesregierungen und Kommunalverwaltungen übergreifende menschenrechtsbasierte Aktionspläne aufstellen, die von einem klaren Behinderungsbegriff ausgehen und in denen sie angemessene Maßnahmen zur Förderung, zum Schutz und zur Gewährleistung der Rechte festlegen sowie Ziele und Indikatoren zur Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens.
Position vom NRW-Bündnis Eine Schule für alle
a) Eine große Mehrheit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung verstehen Behinderungen oft nur als angeborenes medizinisches Problem einer Person. Soziale und physische Einschränkungen in der Umgebung einer Person, die die Entwicklung und Nutzung von Fähigkeiten verhindern können, wie es im verbindlich neuen WHO ICF Modell von Behinderung erklärt wird, werden zu wenig berücksichtigt. Dadurch werden Barrieren in der Schule ignoriert statt überwunden.
b) In den einzelnen Ländern der BRD verläuft die Umsetzung der UN-BRK sehr unterschiedlich, weil die Maßnahmen weiterhin auf Bundesebene nicht koordiniert werden. Aus der Zivilgesellschaft wird immer dringlicher ein abgestimmtes Vorgehen „ein Pakt für Inklusion“ zwischen Bund und Ländern gefordert.
Außerdem läuft zur Zeit eine online Unterschriftensammlung zur Einsetzung eine Enquetekommission Inklusion auf Bundesebene.
B. Spezifische Rechte (Art. 5-30)
hier: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung (Art. 5)
14. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, (a) im innerstaatlichen Recht, auch auf Länderebene, den Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung, einschließlich intersektionaler Diskriminierung, als umfassendes querschnittsbezogenes Recht zu entwickeln und einschlägige Daten zur Rechtsprechung zu sammeln; (b) Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Regelungen zu angemessenen Vorkehrungen als ein in allen Rechts- und Politikbereichen unmittelbar durchsetzbares Recht gesetzlich verankert werden, mit einer gesetzlich ausdrücklich festgelegten Begriffsbestimmung nach Artikel 2 des Übereinkommens, und dass die Versagung angemessener Vorkehrungen als eine Form von Diskriminierung anerkannt und sanktioniert wird; (c) auf Bundes-, Länder-, und Kommunalebene in allen Bereichen und im Privatbereich systematisch Schulungen zu angemessenen Vorkehrungen durchzuführen.
Position vom NRW-Bündnis Eine Schule für alle
In dem bestehenden deutschen Bildungssystem mit der Trennung in Regelschulen und Förderschulen und in qualitativ unterschiedliche Sekundarschulen nach der Grundschule (i.d.R. im 10. Lebensjahr) erhalten Kinder – mit und ohne Behinderung – keinen gleichberechtigten Zugang zu qualitativer Bildung. Sie werden diskriminiert und nicht ausreichend bei der Entfaltung ihrer individuellen Potenziale unterstützt. Die inklusionsfeindliche Selektion nach Leistung ist ein Grundprinzip des deutschen Schulsystems.
Wie bereits die PISA-Studie 2001 und folgende Bildungsstudien immer wieder gezeigt haben, benachteiligt das gegliederte deutsche Schulsystem v.a. arme Kinder, Kinder mit Beeinträchtigungen und Kinder deren Muttersprache nicht deutsch ist. Der Lernerfolg ist weiterhin in hohem Maße vom sozialen Status und Bildungsgrad der Eltern abhängig, viele Kinder verlassen die Schule ohne Abschluss.
Notwendige angemessene Vorkehrungen für die Umsetzung von Inklusion in der Schule sind oft nicht gewährleistet. In den meisten Bundesländern stehen sie unter Haushaltsvorbehalt. Die Ermittlung and Ausführung angemessener Vorkehrungen wird weitgehend vernachlässigt.
hier: Allgemeine Bewusstseinsbildung (Art. 8)
20. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, in Abstimmung mit den Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, (a) eine Strategie zur Bewusstseinsbildung und zur Beseitigung von Diskriminierung zu entwickeln und dabei sicherzustellen, dass ihre Erarbeitung und Umsetzung evidenz-basiert erfolgt, dass ihre Wirkung messbar ist und dass die öffentlichen und privaten Medien beteiligt werden; (b) sicherzustellen, dass bewusstseinsbildende und menschenrechtsbasierte Schulungsprogramme für alle an der Förderung, dem Schutz und/oder der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen beteiligten öffentlichen Bediensteten bereitgestellt werden.
Position vom NRW-Bündnis Eine Schule für alle
In der deutschen Übersetzung der UN-BRK wird weiterhin der Begriff "Integration" statt "Inklusion" verwendet. Diese falsche Übersetzung wurde immer noch nicht korrigiert. Im Gegenteil, ein verkürztes Verständnis von Inklusion wird in Deutschland weiterhin kultiviert. Inklusion in der Schule wird allgemein verstanden als „Kinder mit Behinderung kommen in die Regelschule."
Die Programme, die zur Bewusstseinsbildung organisiert wurden, waren bestenfalls sporadisch und mit diesen schaffte man es nicht, Inklusion als Menschenrecht für alle Kinder auf inklusive Bildung zu vermitteln. "Inlusion gilt für alle Kinder" wird zwar immer betont, aber tatsächlich sind Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion in der Schule nur für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf entwickelt worden.
So werden viele Kinder nicht berücksichtigt: Kinder mit unterschiedlichen Behinderungen sowie Kinder, die im jetzigen Schulsystem in ihrer Lern- und Sozialentwicklung behindert werden. Das hierarchisch strukturierte deutsche Schulsystem wird auch nicht als Problem thematisiert.
Eine breit angelegte Sensibilisierungskampagne mit einem menschenrechtsbasierten Verständnis von Inklusion ist längst überfällig, um Fehlentwicklungen zu erkennen und die richtigen Lösungen für die zugrunde liegenden Probleme zu finden.
Bildung (Art. 24)
46. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, (a) umgehend eine Strategie, einen Aktionsplan, einen Zeitplan und Ziele zu entwickeln, um in allen Bundesländern den Zugang zu einem qualitativ hochwertigen, inklusiven Bildungssystem herzustellen, einschließlich der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen auf allen Ebenen; (b) im Interesse der Inklusion das segregierte Schulwesen zurückzubauen, und empfiehlt, dass Regelschulen mit sofortiger Wirkung Kinder mit Behinderungen aufnehmen, sofern dies deren Willensentscheidung ist; c) sicherzustellen, dass auf allen Bildungsebenen angemessene Vorkehrungen bereitgestellt werden und auf dem Rechtsweg durchsetzbar und einklagbar sind. (d) die Schulung aller Lehrkräfte auf dem Gebiet der inklusiven Bildung sowie die erhöhte Zugänglichkeit des schulischen Umfelds, der Materialien und der Lehrpläne und die Bereitstellung von Gebärdensprache in allgemeinen Schulen, einschließlich für Postdoktoranden, sicherzustellen.
Position vom NRW-Bündnis Eine Schule für alle
a) Eine Gesamtstrategie zur Umsetzung der Inklusion in der Schule gibt es nicht.
Jedes der 16 Bündesländer hat eigene Aktionspläne aufgestellt, die sehr unterschiedlich sind. In einigen Punkten gleichen sich diese:
• Die Umsetzung des Rechts aller Lernenden – mit und ohne Behinderung – auf eine qualitativ hochwertige inklusive Bildung wird nicht angestrebt. Bislang werden nur Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den Blick genommen.
• Der Fokus liegt eher auf Ausgrenzung als auf Inlusion. Nach wie vor werden Schüler*innen ihren Lernleistungen oder einem sonderpädagogischen Förderbedarf klassifiziert und getrennt unterrichtet.
• Die finanzielle Unterstützung zur Umsetzung der Inklusion in den Schulen ist völlig unzureichend. In fast allen Bundesländern steht die Finanzierung der personellen und sächlichen Ausstattung unter einem Haushaltsvorbehalt.
b) Das hierarchisch segregierende Schulsystem wird gestärkt statt abgebaut. In den meisten Bundesländern haben die verschiedenen Schulformen den Auftrag, Inklusionsklassen zu bilden. Das Gymnasium ist in der Regel aber davon ausgenommen. Hier werden weiterhin grundsätzlich nur Kinder (mit oder ohne Behinderung) aufgenommen, die gemäß den Rahmenrichtlinien für Gymnasien unterrichtet werden können. In den Inklusionsklassen der anderen Schulen (Hauptschule, Realschule,Sekundarschule, Gesamtschule) werden die Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf zwar einer Klasse der gleichen Altersstufe zugeordnet, lernen aber, meistens unterstützt von einer ausgebildeten Lehrperson für Sonderpädagogik, nach einem speziellen Lehrplan mit geringeren Anforderungen. In den Hauptfächern lernt die Gruppe der „I-Kinder“ (inclusion - kids) bzw. „Sonderschüler“ (special ed - kids) oft in einem separaten Raum.
Die Empfehlung vom UN- CRPD Fachausschuss „Im Interesse der Inklusion das segregierte Schulwesen zurückzubauen“ (im Original: “Scale down segregated schools to facilitate inclusion“) wird nicht beachtet bzw. nur auf die Sonderschulen bezogen. In einigen Bundesländern, wie z.B. vor einigen Jahren in NRW, wurden Sonderschulen bei sinkenden Schüler*innenzahlen geschlossen. Unter der jetzigen Folgeregierung wurde dieses Verfahren aber gestoppt, um Eltern weiterhin die Wahl zwischen Förderschule und Regelschule zu ermöglichen. Manche Bundesländer wandeln Sonderschulen um in Förderzentren für Sonderpädagogik, die meisten Bundesländer erhalten ihr traditionelles Sonderschulsystem. Bundesweit werden vermehrt sogar neue Sonderschulen eröffnet.
c) Die Mehrausstattung für die Inklusionsklassen wird oft nicht ausreichend finanziert. So kann z.B. die Unterstützung durch Sonderpädagogen nur an einigen Tagen in der Woche erfolgen und/ oder es fehlt passendes Lehr- und Lernnmaterial.
Falls ein Schulträger wegen Haushaltsbeschränkungen eine Inklusitionsklasse nicht finanzieren kann, bedeutet dies, dass Kinder mit Behinderungen oft einen langen Schulweg haben bis zur nächstgelegenden Schule mit einer Inklusionsklasse.
d) Für Betreuung und Unterricht der Schüler*innen mit Behinderung werden grundsätzlich Sonderpädagog*innen als zuständig angesehen. Entsprechend dem gestiegenden Bedarf werden weitere Studienplätze für Sonderpädagogik eingerichtet.
Aus- und Fortbildungskurse für alle Lehrer*innen zum Umgang mit Vielfalt im inklusiven Unterricht werden entwickelt und in einigen Bundesländern auch schon angeboten.
Viele Lehrer*innen in den Regelschulen sehen sich für den Unterricht in Inklusionsklassen nicht ausreichend ausgebildet. An Tagen, wenn eine Sonderpädagog*in nicht in der Klasse ist, fühlen sie sich überfordert. Kinder mit Behinderungen werden dann oft vorzeitig nach Hause geschickt. Wenn die Sonderpädago*in länger ausfällt, kommt es auch vor, dass in dieser Zeit die wöchentlichen Unterrichtsstunden für Kinder mit Behinderungen gekürzt werden.
Das schulische Personal und der öffentliche Diskurs sehen Inklusion vermehrt als zusätzliche Belastung für die Schulen an. Viele Eltern zeigen sich enttäuscht von der Lernsituation in Inklusionsklassen und melden ihre Kinder wieder in Förderschulen an. In der aktuellen gesellschaftlichen Stimmung herrscht allgemein die Auffassung vor, dass Inklusion in der Schule nicht funktioniert. Es ist zu befürchten, dass diese Stimmung auf dem Hintergrund aktuell steigender Schüler*innenzahlen und zunehmenden Lehrer*innenmangels noch verstärkt wird.
Abschließende Bemerkung
Inklusion kann in dem bestehenden selektiven, gegliederten Schulsystem, das grundsätzlich nicht mit Inklusion vereinbar ist, nicht gelingen. Um das Recht aller Kinder auf inklusive Bildung im deutschen Schulsystem erfolgreich umzusetzen, ist es zwingend erforderlich,
- das segregierende Schulsystem zu überwinden.
- die diskriminierenden sonderpädagogische Feststellungsverfahren zu beenden,
- die diskriminierende Kennzeichnung von Kindern ( z.B. Hauptschüler*in,
Sonderschüler*in, unbegabt, I-kind ) zu beenden.
- Sonderschulen zu schließen.
- für Inklusion ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
- Lehrkräfte in inklusiver Unterrichtsgestaltung und individueller Förderung
auszubilden.
Das Programm "Universal Design Learning" zur inklusiven Unterrichtsentwicklung wurde bereits 2016 vom UN-BRK Fachausschuss empfohlen (siehe: Allgemeine Bemerkung Nr. 4). In Deutschland ist dieses Programm bisher noch weitgehend unbekannt.
Uta Kumar Wolfgang Blaschke (Sprecher:innen)