von Ingrid Wenzler (für die Gesamtschulstiftung)                  03/2021

Stellungnahme der Gesamtschulstiftung zur Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen konkret: Politische Vorhaben (beide beschlossen am 15.10.2020 durch die Kultusministerkonferenz)

Mit Erstaunen nimmt die Gesamtschulstiftung den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.10.2020 “Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen”, insbesondere den Beschluss “Politische Vorhaben” zur Kenntnis und leitet Ihnen hiermit die gemeinsam erarbeitete Stellungnahme zu. Das Nachfolgende bezieht sich überwiegend auf “Politische Vorhaben”. Der Titel ist vielversprechend: Neben der Grundstruktur des Schulwesens soll es darin auch um die “gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen” gehen. I. Zur gesamtstaatlichen Verantwortung der Länder Mit Bestürzung stellen wir fest: Es gibt im Beschluss “Politische Vorhaben” hinsichtlich dieser gesamtstaatlichen Verantwortung • keine Aussagen zu der dramatischen Unterfinanzierung des Schulbereichs und zu Maßnahmen zu deren Behebung, konkret • keine Aussagen zur Behebung der desolaten baulichen Unterhaltung so vieler Schulgebäude; • keine Aussagen zur Modernisierung der deutschen Schulbauten. Darunter kann nicht nur die Digitalisierung verstanden werden, auch nicht nur die in der Öffentlichkeit immer wieder verhandelte Frage der Toiletten. Es geht nach Auffassung der Gesamtschulstiftung wesentlich um die Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für abwechslungsreiche moderne Didaktik und als für Kinder und Jugendliche angenehme und bildende Aufenthaltsräume; • keine Aussagen zur Gestaltung inklusiver Schulen und Schulgebäude • keine detaillierten Ausführungen zum Lehrermangel allgemein und zum fachspezifischen Lehrermangel sowie dessen Behebung • keine Aussagen zur notwendigen Mindest-Lehrerversorgung der einzelnen Schule • überhaupt keinen Gedanken an eines der größten Probleme der deutschen Schule, ihre soziale Ungerechtigkeit. Sicher, einige dieser Desiderate fallen in den Aufgabenbereich der Schulträger. Auch wenn sie aktuell nicht in die Finanzierungspflicht der Länder fallen, so bleiben es “zentrale bildungspolitische Fragen”, deren Lösung gesamtstaatlich notwendig ist und deren Lösung die KMK durch Entwicklung konkreter Schritte herbeiführen sollte. Die Schaffung gleicher Lebensverhältnisse im ganzen Land sollte endlich ernsthaft in Angriff genommen werden. Ebenso bestürzend ist die Feststellung, dass die KMK offensichtlich Bildungsmonitoring, Bildungsberichterstattung und eine einheitliche Statistik sowie einheitliche Aufgabenpools als wichtigste Aufgaben der „Vereinheitlichung der Anforderungen in den Bildungsgängen und Abschlüssen der Sekundarstufe I“ (S. 15) und der „größeren Vergleichbarkeit des Abiturs“ (S. 19) ansieht. Was ist erreicht, wenn zwar die gleichen Aufgaben gelöst werden müssen, aber • die (Fach-)Lehrerversorgung zwischen Ländern und Schulen extrem differiert? • die Ausstattung der Schulen und die Größe der Lerngruppen extrem differiert? • die Quoten höherer Schulabschlüsse extrem differieren? Dabei ist es empirisch vielfach nachgewiesen, dass spätere Bildungserfolge junger Menschen nicht gekoppelt sind an scharfe Auslese in der Schule, sondern gerade im Gegenteil an die gelungene Förderung der Lernfähigkeit Vieler. • der konservativste, in der Regel der restriktivste Partner in einer sich verändernden Welt die Richtung bestimmt, also gerade nicht breit und integrativ zu fördern gewillt ist. Zusammengefasst: die empirische Realität der Schulwelt, ihre Herausforderungen und Probleme sowie eine umfassende Zielsetzung eines zeitgemäßen Bildungswesens scheinen vollständig ausgeblendet. Bestenfalls sind sie in allgemeinen, unverbindlichen Formulierungen angedeutet. Dies erinnert an die berühmte Traxler-Karikatur: Die sehr unterschiedlichen Lernbedingungen bleiben bestehen. Die Aufgabe, die sich die KMK stellt, lautet dann, gleiche Abituraufgaben zu erarbeiten und dies als Vergleichbarkeit zu bezeichnen, unter Ausblendung aller oben genannten Bedingungsfaktoren. Die Gesamtschulstiftung bezeichnet diese Konkretisierung der Politischen Vorhaben als erschreckend unangemessen. II. Zur gemeinsamen Grundstruktur des Schulwesens in gesamtstaatlicher Verantwortung Was darunter zu verstehen ist, bleibt ein großes Rätsel, so lange die bildungspolitischen Vorstellungen der Länderregierungen so weit auseinander liegen. Es wäre auch sehr zu begrüßen, wenn neben der gesamtstaatlichen Verantwortung die Verantwortung gegenüber den jungen Menschen, die pädagogische Verantwortung also, ebenfalls genannt worden wäre und angestrebt würde. Die Gesamtschulstiftung erlaubt sich, Ihnen einige Präzisierungen vorzuschlagen, sowohl grundsätzlicher Art wie auch aktuell realisierbarer und notwendiger Art. Grundsätzlich halten wir die bundesweite Einführung einer inklusiven, fördernden einheitlichen Schule von Klasse 1 bis mindestens Klasse 10 für erforderlich. Damit wäre eine moderne, demokratische, pädagogische Grundstruktur realisiert, die alle Kinder individuell und gemeinsam fördert, die kein Kind zurücklässt, sondern allen die Möglichkeiten bietet, sich optimal individuell und gemeinsam mit Anderen entwickeln zu können. Gerade die Tatsache großer sozialer, individueller und Lernunterschiede in einer Schule bietet jungen Menschen Erfahrungen, Lernchancen und die Entwicklung menschlichen Respekts für die Vielfalt der Menschen, die höchstes Ziel einer demokratischen Gesellschaft sein sollten. Bis 2022, wenn die KMK die Entscheidung über die Politischen Vorhaben treffen soll, wird dieses Ziel nicht zu verwirklichen sein. Wohl aber können Maßnahmen beschlossen werden, die diesem Ziel nicht im Wege stehen und um deren Aufnahme in die jeweiligen Abschnitte “Problemlösung” wir bitten. 1. Ersatzlose und endgültige Abschaffung der Schulformempfehlung am Ende der Grundschule Es gibt keinen einzigen Beleg für die Berechtigung einer solchen Prognose für 10-jährige Kinder, wohl aber zahllose Darlegungen, empirische Untersuchungen, Studien, die das Gegenteil belegen. Anstelle vieler weiterer Belege, die wir bei Bedarf gerne nachliefern, verweisen wir auf die jüngste Studie der GGG NRW und der Schulleitungsvereinigung der Gesamtschulen in NRW zum Schulerfolg junger Menschen an Gesamtschulen: https://ggg-web.de/z-nw-diskurs/373-nwbildungspolitik/1438-nrw-abiturie… 2. Kein Abschulen: Wer aufnimmt, bleibt bis zum Schulabschluss verantwortlich Der Schulleiter / Die Schulleiterin nimmt auf, in den meisten Bundesländern in die Klasse 5, in einigen in die Klasse 7. Und danach soll das Kind dafür verantwortlich sein, der Schule, in die es der Schulleiter / die Schulleiterin aufgenommen hat, gerecht zu werden? Was für eine Umkehrung der Verhältnisse. Wir nehmen dich auf, und nun ist unsere Verantwortung für dich beendet. Nun musst du, junger Mensch, Lernende*r, uns beweisen, dass die- se Entscheidung richtig war??? Dies ist faktisch die aktuelle, dem Kind gegenüber unverantwortliche Seite der Praxis. Das schulstrukturelle Problem besteht darin, dass auf diese Weise eine Hierarchie zwischen den Schultypen Gymnasium und Gesamtschule / integrierten Schulen geschaffen wird, die wir nicht akzeptieren können. Bei Misserfolg muss, nach den jeweiligen erlassmäßigen Vorgaben, heute das Kind die Schule verlassen: eine Beschämung, die jedem Kind erspart werden sollte. Aber es wirft auch große Probleme für die aufnehmende Schule auf. Sie muss einspringen und Probleme bearbeiten, die Andere verursacht haben. Da Gesamtschulen und alle integrierten Schulen in aller Regel volle Klassen haben, besteht, neben dem grundsätzlichen Problem, vielfach ein quantitatives Problem der Integration dieser Kinder in die neuen Klassen. Weil anderswo ein Problem verursacht wurde, werden Gesamtschulen teilweise gezwungen, gesamte Jahrgänge neu zu strukturieren. Diese Praxis ist für uns nicht länger hinnehmbar. Wir fordern, dass alle Schulen die Kinder, die sie in ihren Eingangsjahrgang aufgenommen haben, bis zu deren erstem Schulabschluss fördern. Sollte dies am Gymnasium nicht der Übergang in die gymnasiale Oberstufe sein können, so sind am Gymnasium die anderen Schulabschlüsse als Äquivalent zu vergeben. Eine solche Veränderung der gemeinsamen Grundstruktur des Schulwesens ist kurzfristig erforderlich. 3. Inklusion Im Teil “Politische Vorhaben” Fehlanzeige! Dies können wir nur als erschütternd, als bedrückend bezeichnen. Sollte die KMK die Umsetzung der zwischenstaatlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention als vollzogen betrachten? Nachdrücklich kritisieren wir die Darstellung in der Ländervereinbarung Artikel 12 wegen ihrer Unverbindlichkeit und insbesondere den Absatz 4. Wenn es dort heißt, die „Beschulung an einer Förderschule bzw. sonderpädagogischen Bildungseinrichtung“ sei möglich, schreibt dies ausdrücklich die Option der Exklusion fest. Wir fordern die KMK auf, das eindeutige Verbot der Exklusion entsprechend der Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 des UN-Fachausschusses zu Artikel 24 der UN Behindertenrechtskonvention von 2016 umzusetzen, entsprechende politische Vorhaben inklusive entsprechender Personalausstattung und Zeitpläne zur Umsetzung dieses Verbotes, d.h. zur Umsetzung der Inklusion zu beschließen. Überraschenderweise sind die Ausführungen zur Gesamtschule im Kontrast zu den sonstigen Punkten überaus konkret. 4. Die Schulbezeichnung Es soll eine gemeinsame, länderübergreifende Bezeichnung für Schulen mit mehreren Bildungsgängen geben. Dies begrüßen wir ausdrücklich, denn: Die Bezeichnung für alle Schulen, die die drei Bildungsgänge des gegliederten Schulsystems der Sekundarstufe I integrieren, ist seit 1969 die “Gesamtschule”. Völlig ohne Not sind in den letzten Jahren mehrere Bundesländer von dieser Schulbezeichnung abgegangen. Dies hat die Verwirrung verursacht. Wir fordern die KMK auf, “Gesamtschule” als Bezeichnung aller Sekundar-I-Schulen mit drei Bildungsgängen zu erhalten bzw. wieder zu verallgemeinern. Alle anderen späteren länderspezifischen Bezeichnungen haben die Verwirrung hervorgerufen, der nun wieder abgeholfen werden soll und kann. 5. Die Fachleistungsdifferenzierung Auf Seite 15 (“Politische Vorhaben”) findet sich der Satz: “Zu klären ist der Umfang der zugelassenen Ausnahmen von der Fachleistungsdifferenzierung”. Die Gesamtschulstiftung schlägt vor und fordert die Kultusministerkonferenz auf zu beschließen: “Die Schulkonferenz einer jeden Schule entscheidet über die klasseninterne oder äußere Differenzierung bei der Organisation des Unterrichts in den sog. Differenzierungsfächern”. Das Höchstmaß an äußerer Differenzierung ab Klasse 7 ist möglichst analog der in NRW geltenden Vorschriften festzulegen. Das jeweils höchste beschlussfassende Organ jeder Einzelschule soll die Entscheidung über klasseninternen Unterricht pro Fach und Jahrgang zwischen Klasse 7 und 10 treffen. Jede andere Regelung ist nicht nur restriktiv, sondern auch im Widerspruch zum Ziel hoher Fachleistung und sozialer Stabilität. Bekannt ist, dass unter allen Schulformen der höchste Prozentsatz Schulpreis-gekrönter Schulen die Gesamtschulen sind. Unter den Gesamtschulen sind es weit überwiegend Schulen, deren Differenzierungskonzept die klasseninterne Differenzierung ist. Anders ausgedrückt: Die besten deutschen Schulen sind diejenigen, die nur ein Mindestmaß an äußerer Fachleistungsdifferenzierung praktizieren. Es müsste doch ein leitendes Interesse sein, diejenigen Organisationsformen allgemein möglich zu machen, die höchste Anerkennung ihrer Arbeit erzielen, die höchste pädagogische, soziale und kognitive Erfolge erzielen. Die Bedingungen der Abschlusszuerkennung müssten auf dieser Basis festgelegt werden. Aus der Praxis schlagen wir vor: In Klasse 10 muss die Niveauzugehörigkeit festgelegt werden und die Schüler*innen müssen die dem Kursniveau entsprechenden Abschlussprüfungen ablegen. Die Leistung im Schuljahr und die Prüfungsleistungen ergeben zusammen das Abschlusszeugnis. Wir hoffen, dass obige Ausführungen bei der Erarbeitung der geplanten Beschlüsse berücksichtigt werden.

=======================

Dokument als pdf: http://www.nrw-eineschule.de/sites/default/files/2021-03/Brief%20an%20die%20KMK.pdf