von Brigitte Schumann

Die gleichnamige Studie weist am Beispiel von drei Ruhrgebietsstädten nach, dass arme und sozial privilegierte Kinder schon in der Kita geringe Chancen haben, miteinander zu spielen und zu lernen.

Kitasegregation als Verstärker sozialräumlicher Trennung 

Das Ausmaß der sozialen Trennung von armen und sozial privilegierten Kindern als Folge der sozialräumlichen Segregation, wie sie für Großstädte typisch ist, wird in den Kitas verstärkt. Die Autoren der Studie, Groos, Trappmann und Jehles, haben dieses Ergebnis im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung zum Landesprojekt „Kein Kind zurücklassen“ (KeKiz) ermittelt. Es war von der rot- grünen Vorgängerregierung initiiert worden. 

Die Studie zur Kitasegregation in Mülheim an der Ruhr, Gelsenkirchen und Hamm stellt eine wichtige Ergänzung zu den Ergebnissen der Grundschulstudie dar, in der Thomas Groos die Zunahme der sozialen Ungleichverteilung von Grundschulkindern als Folge der freien Grundschulwahl in NRW am Beispiel der Stadt Mülheim empirisch nachgewiesen hat. Die neue Studie schließt mit der differenzierten Analyse zum Ausmaß und den Ursachen der Kitasegregation unter dem Aspekt von Armut und Bildungsbenachteiligung eine bestehende Forschungslücke.    

Inanspruchnahme und Wahl der Kita: sozial und ethnisch selektiv  

Die Untersuchung zeigt, dass die Dauer des Kitabesuchs und damit der Zeitpunkt des Eintritts in die Kita von sozioökonomischen Merkmalen der Familie abhängen. Mit dem sozialen Status der Eltern steigt auch die Besuchsdauer. Während beispielsweise in Mülheim 11,1 Prozent aller Einjährigen aus Familien ohne SGB-II-Bezug eine Kita besuchen, sind es nur 3,3 Prozent der Kinder aus Familien mit SGB-II-Bezug. Die Autoren können vorrechnen, dass erst bei den Vierjährigen die Kita-Besuchsquote von armen und nichtarmen Kindern ungefähr vergleichbar ist. Das gilt auch für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund. Für die Autoren sind diese Befunde Ausdruck einer fatalen gesellschaftlichen Schieflage, da gerade sozial benachteiligte Kinder, die auch in ihrer Entwicklung benachteiligt sind, von einem Kitabesuch in den ersten drei Jahren während der sensitiven Phase der Hirnentwicklung besonders profitieren. 

Die Autoren weisen nach, dass die soziale Zusammensetzung der Kinder in den Kitas nicht zwangsläufig ein Abbild der segregierten Sozialraumstruktur ist, in der die Einrichtungen sich befinden. Vielmehr trägt die freie und sozial selektive Kitawahl zur Verstärkung der Kitasegregation bei. Die Wohnortnähe ist für die Wahl kein hinreichendes Kriterium mehr. Nur 16,7 Prozent aller Kinder besuchenbeispielsweise in Mülheim noch die nächstgelegene Kita. Auch bei der Kitawahl macht sich bemerkbar, was aus Untersuchungen zur freien Schulwahl bekannt ist. Die Wahl findet in Abhängigkeit von der sozioökonomischen Situation der Eltern statt. Mit dem steigenden sozialen Status steigen die Ansprüche an die pädagogische Qualität und an die soziale Zusammensetzung in der Kita.      

Einfluss des Zusammenspiels von Elternwahl und Trägerstrukturen auf Kitasegregation   

Die Studie beleuchtet auch den Einfluss der Auswahlkriterien bei unterschiedlichen Kitaträgern auf den Zugang zur Kita. Aufgrund der verfassungsmäßigen Rechte der Kirchen können sich die kirchlichen Kitaträger auf das Recht berufen, Kinder ihrer Religion bevorzugt aufzunehmen. Träger der freien Jugendhilfe bestimmen autonom die Aufnahmekriterien für die Platzvergabe. Bei privaten Trägern und Elterninitiativen findet häufig eine soziale Selektion über die Höhe der Elternbeiträge statt. 

In Mülheim weisen alle Einrichtungen in konfessioneller und freier Trägerschaft fast ausschließlich niedrige und unterdurchschnittliche Anteile an Kindern mit SGB-II-Bezug und Migrationshintergrund auf, während sich in den städtischen Kitas Kinder mit diesen Merkmalen konzentrieren. Dabei sind alle Einrichtungen der verschiedenen Träger gleichmäßig in der Stadt verteilt. Die konfessionellen Einrichtungen binden etwa zu zwei Drittel die evangelischen und katholischen Kinder Mülheims an sich. Über 75 Prozent der Kinder muslimischen Glaubens besuchen demgegenüber städtische Einrichtungen. 43 Prozent von ihnen beziehen SGB-II, aber nur zehn Prozent der evangelischen und 14 Prozent der katholischen Kinder. Die Autoren konstatieren: „Die Trägerstruktur trägt in Mülheim somit stark zur sozialen und ethnischen Kitasegregation bei.“ Dies gilt auch für Gelsenkirchen, während bei einem geringen Anteil kommunaler Kitas in Hamm die Trägersegregation gering ausfällt. 

Statistische Modellrechnungen bestätigen die Autoren in ihrer Annahme, dass die Kitasegregation im Zusammenspiel von Elternwahl und Trägerstrukturen entsteht. Danach ist das Merkmal Konfession für die Elternwahl ein entscheidender Faktor. Die Armutslage der Familie ist ein weiterer wichtiger Einflussfaktor, der die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Kinder in Armutslagen keine Kita in freier Trägerschaft besuchen. 

Vielfalt der Kinder als Entwicklungsfaktor

Die Autoren stellen die Bedeutung der sozialen Vielfalt für die Entwicklung der Kinder in Armutslagen heraus. Sie machen einen hohen Unterstützungsbedarf für arme Kinder geltend, wenn sie nicht dauerhaft zurückgelassen werden sollen. Dabei können sie sich unter anderem auf die Vorläuferstudie von Groos und Jehles mit dem Titel „Der Einfluss von Armut auf die Entwicklung von Kindern“ beziehen. Darin wird der negative Einfluss von „Armutskonzentrationen“ in den Kitas aufgezeigt und deutlich gemacht, dass „eine starke Ungleichverteilung von Kindern in den Kitas vor allem für sozial benachteiligte Kinder ein zusätzliches Entwicklungshemmnis darstellen kann“. 

In der vorliegenden Studie wäre ein Hinweis der Autoren wünschenswert, dass es auch für Kinder in privilegierten Lebenslagen ein Gewinn ist, nicht von sozial benachteiligten Kindern institutionell abgeschottet zu werden. Miteinander leben lernen gehört zu den international anerkannten, zentralen Bildungszielen des 21. Jahrhunderts. Befürchtungen, dass leistungsstarke Kinder in heterogenen Gruppen in ihren Lernmöglichkeiten per se eingeschränkt werden, sind empirisch widerlegt.  

Strategie der De-Segregation und bedarfsgerechten Ressourcenzuweisung  

De-Segregation durch Eingriffe in das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern sowie die Trägerautonomie halten die Autoren für politisch nicht durchsetzbar. Eine Verminderung der Kitasegregation über den Abbau von Sozialraumsegregation wäre aus ihrer Sicht nur durch politische Eingriffe in die Strukturen des Wohnungsmarktes denkbar, aber für eine schnelle Lösung sehen sie wenig konkrete Erfolgsaussichten und Handlungsmöglichkeiten. Umverteilungsprogramme wie zum Beispiel das „Busing“, das darauf zielt, Kinder zur besseren sozialen Durchmischung mit dem Bus zu wohnortfernen Einrichtungen zu fahren, haben sich in den USA nicht bewährt und sind daher realitätsfremd. 

Dagegen könnten zentrale Anmeldeverfahren für Kitaplätze in den Kommunen bei Wahrung des Elternwunsches und der Trägerautonomie durch Berücksichtigung sozialer Kriterien nach Einschätzung der Studie zur Entschärfung der Problemlage beitragen. Sie werden jedoch in NRW bislang kaum angewendet.  

Die Autoren plädieren entschieden für eine nach Sozialindex gesteuerte Ressourcenverteilung, um zumindest die negativen Folgen der Kitasegregation abzuschwächen. Sie verweisen auf den in Mülheim entwickelten und im kommunalen Raum erprobten Sozialindex für Grundschulen. Er erfasst anhand der Wohnadressen der Kinder die soziale Zusammensetzung und konkrete soziale Belastung einer jeden Grundschule in Mülheim und ist die Grundlage für eine gerechte kommunale Ressourcensteuerung. Dieses Verfahren ist ebenfalls ausführlich in einer Publikation im Rahmen der Begleitforschung zum Landesprojekt „Kein Kind zurücklassen“ von Groos dargestellt worden. 

Die aktuelle Studie empfiehlt, dass das Land bei der Vergabe seiner Mittel für Kitas einen einheitlichen landesweiten Sozialindex zugrunde legt, der genau die Eigenschaft hat, die soziale Belastung einer jeden Kita systematisch und transparent zu erfassen. Den Autoren ist zuzustimmen, dass die politische Zögerlichkeit, mit der diese wichtige Forderung bislang behandelt wird, aus Vorwänden besteht.           

Inklusives Bildungssystem oder Kapitulation vor den Interessen starker Lobbygruppen?  

Tatsächlich wächst die soziale Segregation in unserer Gesellschaft, bildet sich in den Sozialräumen ab, wird in Bildungseinrichtungen verstärkt und führt zur Diskriminierung benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Dazu haben Groos et al. einen wichtigen, aufklärenden Beitrag geliefert. 

Die Studie bezieht jedoch die mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eingegangene politische VerpflichtungDeutschlands, menschenrechtsbasierte inklusive Bildungsstrukturen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in ihre Überlegungen noch nicht ein. Danach ist inklusive Bildung das Recht aller Kinder und das Elternrecht hat sich diesem Recht unterzuordnen. Die Vertragsstaaten haben dafür Sorge zu tragen, dass das Recht auf inklusive Bildung im Bereich der staatlichen und privaten Bildungsangebote gilt. Das bedeutet, dass nicht nur den Folgen, sondern auch den Strukturen der Segregation, wo immer sie auftreten, durch Land und Kommunen entgegengewirkt werden muss.   

Die entscheidende politische Frage lautet: Kapituliert die Politik stillschweigend vor den Interessen starker Lobbygruppen oder entwickelt sie durch politische Aufklärung und entsprechende Maßnahmen das gesellschaftliche Bewusstsein dafür, dass soziale Segregation die Grundpfeiler des demokratischen Zusammenlebens zersetzt?

Bild